Wissenswertes zu den Kursen:

  • Kursvoraussetzungen:

    Unsere Kurse wenden sich nur an approbierte Ärztinnen und Ärzte. Neugier, Lernbereitschaft und die Bereitschaft im Kurs praktisch zu arbeiten Weiterlesen:
  • Ihre Investition:

    Grundkurse erleben sie für 690 Euro (inkl. Mwst.). Die Kurse mit 50 Stunden kosten 620  Euro (inkl. Mwst.). Der Wochenendkurs Weiterlesen:
  • Curriculum:

    Sie benötigen für die Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung insgesamt 320 Stunden Weiterbildung. Wir unterrichten ausschließlich nach dem (Muster-) Kursbuch Weiterlesen:
  • Anmeldung:

    Hier finden Sie das Anmeldeformular als *.pdf zum Herunterladen. Dieses übermitteln Sie uns ausgefüllt, indem Sie es an 04950 - 990784 Weiterlesen:
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Hier finden Sie das Anmeldeformular als *.pdf zum Herunterladen. Dieses übermitteln Sie uns ausgefüllt, indem Sie es an 04950 - 990784 faxen, oder das gescannte Formular Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Formular und überweisen den entsprechenden Betrag nach Erhalt der Rechnung, die Ihnen per Mail zugeht. Bitte denken Sie daran, das Formular komplett auszufüllen, weil wir diese Angaben für die Weiterbildungsbescheinigungen, die Sie nach erfolgreich absolvierten Kursen von uns bekommen, brauchen.

Hier ist das Anmeldeformular!

Wenn Sie noch Fragen haben - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Seminarvertrag:

Seminarvertrag für alle punkt.-Seminare

Das punkt. Seminarangebot richtet sich nur an approbierte Ärztinnen und Ärzte. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie über eine für Deutschland gültige Approbation als Ärztin bzw. Arzt verfügen.

Wir behalten uns vor, auch ohne Begründung Personen von der Buchung unserer Seminare auszuschließen.

Wir akzeptieren nur noch Anmeldungen für beide Grundkurse auf einmal.

Wir buchen Ihre Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs der verbindlichen schriftlichen Anmeldung (beschränkte Teilnehmerzahl!) und des Geldeinganges.

Der Seminarbeitrag wird unmittelbar nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung fällig.

In unseren Seminarbeiträgen sind grundsätzlich die Raumkosten, Pausengetränke und -snacks und die Lehrmaterialien enthalten. Im ersten Kurs, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei uns sind, erhalten sie ein ausgedrucktes Skript. die Aktualsierungen erfolgen per pdf-Datei. Die Kosten für Anfahrt und gegebenenfalls Unterkunft sowie Verpflegung tragen Sie selbst.

Damit Sie sich möglichst bald und risikofrei anmelden können gilt Folgendes: 

Im Falle eines Rücktritts werden:

  • innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn 25 %
  • innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn 50 % und
  • innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn 80 %
  • ab 24 Stunden vor Seminarbeginn 100 %

des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder jemand aus der Warteliste nachrücken kann (wenn das so kurzfristig möglich ist). Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, denn wir legen Wert auf individuelle Betreuung und deshalb beschränken wir die Teilnehmerzahl.

Es ist ausgesprochen unangenehm für alle Beteiligten, wenn dann im letzten Moment noch einige Teilnehmer ausfallen – so wie auch wir Verständnis haben, dass nicht alles beeinflussbar ist (und doch viel mehr als man meint ;-) ... und deshalb bieten wir das folgende

punkt. Fair-Play-Angebot:

Sie erhalten die Stornogebühr beim Besuch eines weiteren punkt.-Seminars zur Hälfte wieder gutgeschrieben, wenn wir der Hauptreferent sind. Bei anderen Referenten ist dies leider nicht möglich, da wir auf deren Kosten sonst "sitzen" bleiben. - Vorausgesetzt, das stornierte Seminar hat bei Rücktritt nicht schon begonnen.

Ihre Voraussetzungen:

Sie sind approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt. Für die Kurse sind Sport- oder Badebekleidung für die Übungseinheiten sowie ein großes Handtuch mitzubringen. Da Sie im Kurs mit anderen Teilnehmern üben, versichern Sie mit Ihrer Unterschrift unter die Seminarbuchung, dass Sie keine Kontraindikationen gegen die Chirotherapie aufweisen, diese sind:

  • Akute Bandscheibenvorfälle. Anamnestische alte Bandscheibenvorfälle ohne radikuläre Symptomatik stellen KEINE Kontraindikation dar.
  • Frische Frakturen – und Zustände nach Unfällen mit adäquatem Trauma, so lange kein Frakturausschluss stattgefunden hat.
  • Entzündliche Erkrankungen der Knochen im Schmerzbereich (akute Sakroiliitis, Spondylodiszitis, akute Koxitis, Knochentuberkulose).
  • Schwere Osteoporose. – auch eine leichte bis mittlere Osteoporose schließt eine kräftige Manipulation schon aus. Im Zweifel immer eine DXA und eine Medikamentenanamnese (z.B. Antiepileptika gehen mit Osteoporose und erhöhtem Frakturrisiko einher).
  • Tumorleiden (insbesondere das Mamma- und das Prostatakarzinom).
  • Frische postoperative Zustände im Schmerzbereich.
  • Massive Gelenkergüsse und Verdacht auf Hämarthros.
  • Pseudarthrose im Bereich des Schmerzes.
  • Spondylosis deformans mit Spangenbildung bei Schmerzen der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.
  • Hypermobilitätssyndrom des Patienten.
  • Psychisch kranke Patienten können wir chirotherapeutisch nur dann behandeln, wenn sie nicht in einem akuten bzw. floriden Zustand sind. Floride Psychosen sind eine klare Kontraindikation!
  • „Unwohlsein“ des Behandlers mit der Situation – wenn wir jemanden nicht chirotherapeutisch anfassen mögen, dann tun wir das nicht!
  • Patienten, die aufgrund von Sprachbarrieren oder intellektuell nicht aufklärbar sind.

Zusatzbezeichnung/Anwendung der Kenntnisse:

Für die Erlangung der Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" ist die FacharztanerkennungVoraussetzung.In den Kursen bei punkt. werden alle Inhalte gelehrt, um eine erfolgreiche chirotherapeutische Behandlung von Patienten durchzuführen. Die Abrechnungsgenehmigung im Vertragsarztwesen ist aber an eine Genehmigung durch die zuständige KV gebunden - diese erfordert die Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie". Für die Erlangung der Zusatzbezeichnung ist in allen Bundesländern eine Prüfung vor der Ärztekammer erforderlich und Sie müssen Fachärztin bzw Facharzt sein um eine Zusatzbezeichnung führen zu dürfen. Selbstverständlich kann punkt. nur das Wissen um die Chirotherapie vermitteln - nicht aber das Bestehen der Prüfung garantieren. Ob Sie als Ärztin bzw. Arzt dieses Wissen dann anwenden können oder dürfen, müssen Sie jedoch vollkommen eigenverantwortlich im Rahmen Ihrer Professionalität selbst abschätzen. punkt. schließt jegliche Haftung aus.

Nichtzustandekommen:

Seminare können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden. Sollte dies eintreffen, informieren wir Sie so rasch wie möglich (per Email, Post oder telefonisch - Ihre Verantwortung ist es, dass wir Ihre aktuellen Kontaktdaten haben!!!):
Wir teilen Ihnen den Ersatztermin mit – ist der für Sie nicht möglich, bekommen Sie den Seminarbeitrag rückerstattet oder gutgeschrieben. Die Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Verzinsung. Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Rückerstattung sonstiger Stornokosten für Reise und Aufenthalt, Verdienstentgang, o.Ä..

Hygienemaßnahmen und Impfungen in der Pandemie:

punkt. verlangt von seinen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Seminaren einen 2 G Status. Das heißt: Vollständiger Impfschutz gegen COVID-19 bzw. Genesen nach Infektion innerhalb von 6 Monaten danach. Eine Teilnahme ist sonst nur mit einem Nachweis des Impfstatus möglich. Die von punkt. ausgegebenen Hygienemaßnahmen im Kurs sind verpflichtend einzuhalten.

Qualitätssicherung:

Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, wenn sie die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden oder den Ablauf des Seminars so stören, dass der Lernerfolg der Gruppe gefährdet ist. In diesen Fällen erhält der Ausgeschlossene den Seminarbeitrag anteilmäßig (Abrechnung pro begonnenem Seminartag) erstattet - abzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 250,-- Euro. in über zwölf Jahren punkt.-Institut war das noch nie erforderlich.

Anwesenheitspflicht:

In allen Seminaren herrscht Anwesenheitspflicht für die gesamte Kursdauer. Die Teilnahmebescheinigung wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs erteilt. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise oder auch zeitweiliger Abwesenheit vom Kurs wird keine Bescheinigung erteilt. punkt. muss in diesem Fall auf der Wiederholung des gesamten Kurses zu Ihren Lasten kostenpflichtig bestehen. Dies fordert die Ärztekammer Niedersachsen für Weiterbildungskurse auf dem Gebiet der Chirotherapie ohne Handlungsspielraum unsererseits.

Mitarbeitspflicht:

Alle Teilnehmer an punkt.-Kursen sind verpflichtet, aktiv und passiv an den praktischen Übungen teilzunhemen und sowohl zu untersuchen und zu behandeln, wie auch dieses bei sich zuzulassen.

Schweigepflicht:

In unseren Seminaren werden Patientinnen und Patienten behandelt - und auch Kolleginnen und Kollegen erzählen im Wissen, dass ausschließlich Ärztinnen und Ärzte anwesend sind, vertrauliche Dinge. Diese Vertraulichkeit ist punkt. besonders wichtig. Deshalb wird an dieser Stelle auf die ärztliche Schweigepflicht hingewiesen. Diese gilt für die Details aus der Behandlung von Patientinnen und Patienten genauso selbstverständlich, wie auch für alle internen Dinge, die Sie über die Lebensumstände von Kolleginnen und Kollegen erfahren.

Unterkunft/Verpflegung:

Für die Unterkunft haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Diese Aufwendungen sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Auch die Verpflegung der Teilnehmer ist nicht in der Kursgebühr inkludiert.

Haftungsausschluss:

Wir schließen jegliche Schäden, die nicht vorsätzlich sowie unmittelbar und persönlich vom Veranstalter selbst verursacht wurden, für die Teilnehmer von Seminaren bei punkt. von der Haftung aus. Insbesondere Schäden aus der Chirotherapie durch andere Kursteilnehmer sind explizit von der Haftung ausgeschlossen. Die Teilnehmer sorgen eigenständig für ihren Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, Berufshaftpflichtvericherung Rechtsschutz u. ä.). Die Teilnehmer sind einverstanden, passiv an der praktischen Umsetzung von Inhalten der Kurse teilzunehmen, d.h. die Rolle eines Patienten bzw. einer Patientin  zu übernehmen. Sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer an einer solchen Umsetzung teilnimmt, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr. punkt. übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer. Dies gilt auch, wenn Teilnehmer/innen Patient/innen im Kurs vorstellen. Selbstverständlich gelten hier alle Regeln der ärztlichen Kunst und der Sorgfaltspflicht seitens des Kursleiters.

Bei durch den Veranstalter zu verantwortenden Kursausfällen oder Kursabbrüchen kann nur die Kursgebühr (anteilmäßig) erstattet werden, Hotel- und Unterkunftskosten, Fahrt- oder Flugkosten, Ausfallhonorare, Umsatzausfälle sind ausdrücklich von der Erstattung ausgeschlossen.

Urheberrecht:

Jegliche Ton-, Film- und Fotoaufnahmen während der Kurse von punkt. sind ausdrücklich untersagt. Selbstverständlich unterliegt die Behandlung von Patienten auch innerhalb der Kurse der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Unerlaubte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gelten als eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und sind deshalb strafbar. Ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen erstellte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Kurs, in diesem Falle erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren.

Die punkt.-Seminarunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung und/oder jegliche andere als die private Nutzung der Seminarunterlagen wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Forschungs- und Schulungszwecken bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von punkt..

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Leer/Ostfriesland. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Kontakt-Info:

Neugierig geworden? Sie erreichen uns über:


punkt. GbR

Neulandstraße 12
26835 Brinkum/Ostfriesland

Seminaradresse in Leer:
Kleine Roßbergstraße 8, 26789 Leer/Ostfriesland

Seminaradresse in Brinkum/Ostfriesland:
Dorfgemeinschaftshaus "Alte Schule", Schulstraße 5 26835 Brinkum


Fon +49 4950 990783
Fax +49 4950 990784
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